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Berufsfachschule für Holzbildhauerei und Schreinerei
des Landkreises Berchtesgadener Land
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Am Ende der dreijährigen Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Dabei muss der Holzbildhauer eine selbst entworfene Skulptur anfertigen. Die Materialkosten sind auch hier vom Schüler selbst zu tragen, die Arbeit ist wiederum Eigentum des Schülers.
Auch in Entwurf und Schrift sind Arbeiten abzuliefern.
In Theorie werden die Kenntnisse der letzten drei Jahre abgefragt.
Das Abschlusszeugnis ist dem Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung im Holzbildhauerhandwerk gleichgestellt ( § 40 Handwerksordnung i. V. mit der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 07. Mai 1957).
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